Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen

Allgemeine Bedingungen der Particulate Solutions GmbH für die Nutzung von Socialfunders


Die Particulate Solutions GmbH, Carl-Löhr-Straße 6, 56070 Koblenz (nachfolgend "Particulate Solutions") betreibt die Internetplattform www.socialfunders.org, welche Unternehmen die Präsentation und Abwicklung von Unternehmensspendenaktionen über das Internet ermöglicht (nachfolgend "Socialfunders" genannt).

  1. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Zurverfügungstellung der Plattform Socialfunders zum Zwecke der Präsentation und Abwicklung von Unternehmensspendenaktionen. Dieser Service wird Unternehmen entgeltlich gemäß der aktuell gültigen Preisliste die unter www.socialfunders.org/preise einsehbar ist zur Verfügung gestellt. Die Spendenverteilung erfolgt unterstützt durch SocialCoins, die vom spendenden Unternehmen an Endkunden oder andere Interessenten (nachfolgend "Nutzer" genannt) ausgegeben wurden. Nutzer können die erhaltenen SocialCoins über Socialfunders an Projekte verteilen und so Wünsche bezüglich der Verteilung der Spende bzw. eines Teils der Spende äußern. Socialfunders wird sowohl technisch, als auch operativ durch Particulate Solutions betrieben. Die Validierung von Projekten und die Abwicklung der Spenden erfolgt in Partnerschaft mit der gemeinnützigen Haus des Stiftens gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München (nachfolgend "Haus des Stiftens" genannt).
    2. Particulate Solutions bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, dass Socialfunders im Internet mit einer Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel abrufbar ist. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver von Particulate Solutions aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Particulate Solutions liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
    3. Unter Einbeziehung der unter Ziffer 1.1 genannten Plattform betreibt Particulate Solutions unter der Internet-Adresse www.socialfunders.org/shop einen Online-Shop. Für die Nutzung dieses Online-Shops gelten Ziffern 9 und 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unberührt bleibt die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen für die Nutzung der Plattform.
  2. Rechte und Pflichten des Unternehmens
    1. Registrierung
      1. Zur Inanspruchnahme von Socialfunders muss sich das Unternehmen auf der Plattform registrieren und dadurch ein Unternehmens-Konto (im Folgenden „Account“) eröffnen. Vor Abschluss der Registrierung des Unternehmens werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen angezeigt. Eine Registrierung ohne ausdrückliche Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Unternehmen ist nicht möglich.Es besteht die Möglichkeit der Speicherung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Eröffnung eines Accounts darf nur durch einen bevollmächtigten oder vertretungsberechtigten Angestellten des Unternehmens erfolgen. Die erforderlichen Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose Nutzung sicher zu stellen. Particulate Solutions wird die Anmeldung des Unternehmens prüfen und anschließend, sofern keine Bedenken gegen die Richtigkeit der Angaben bestehen, freischalten. Erst die Freischaltung durch Particulate Solutions stellt eine Annahme von Particulate Solutions dar und erst dann kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
      2. Das Unternehmen ist für die Geheimhaltung der Anmeldedaten selbst verantwortlich. Es wird seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Unbefugte oder Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies Particulate Solutions per E-Mail unter der E-Mail-Adresse meinedaten@socialfunders.org anzeigen.
      3. Der im Namen des Unternehmens handelnde Angestellte muss durch das Unternehmen bevollmächtigt oder vertretungsberechtigt sein. Particulate Solutions ist berechtigt jederzeit nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Übermittelt der für das Unternehmen handelnde Angestellte oder ein anderer Angestellter des Unternehmens die angeforderten Nachweise der Berechtigung zum Anlegen eines Unternehmens-Accounts und zum Erstellen von Spendenaktionen auf der Plattform nicht innerhalb einer Frist von einer (1) Woche nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung, kann Particulate Solutions jederzeit den Account sperren.
    2. Nutzung der Plattform
      1. Für die Nutzung der Plattform werden Gebühren gemäß der aktuell gültigen Preisliste, die unter www.socialfunders.org/preise einsehbar ist, erhoben.
      2. Über die Plattform können Unternehmen Spenden des Unternehmens präsentieren und Nutzer können SocialCoins einlösen und Wünsche zur Verteilung der Spenden an Projekte äußern. Das Unternehmen stellt lediglich die Spendensumme bereit.
      3. Das Unternehmen kann die Unternehmensprofilseite und Landingpages im Rahmen der vorhandenen Templates und technischen Vorgaben frei gestalten.
    3. Regeln zur Nutzung von Socialfunders
      1. Das Unternehmen ist verpflichtet, bei der Präsentation des Unternehmens und der Unternehmensspenden alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Das Unternehmen darf insbesondere keine Spendenaktionen oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Grafiken und Links einstellen und/oder verbreiten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Das Unternehmen ist für die von ihm bereitgestellten Spendenaktionen, Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Particulate Solutions überprüft die Angaben weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit oder auf virentechnische Verarbeitbarkeit hin.
      2. Das Unternehmen hat die Möglichkeit sein Profil und optional zusätzliche Landingpages selbst zu gestalten und beispielsweise ein Logo des Unternehmens einzustellen und ein Hintergrundbild für den Header zu integrieren. Das Unternehmen ist verpflichtet sicherzustellen, dass es berechtigt ist, das Logo und das Hintergrundbild öffentlich zugänglich zu machen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Logo, Hintergrundbild oder sonstige Dateien, die auf der Plattform hochgeladen werden, nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen.
      3. Es dürfen keine Dateien mit Gewaltdarstellungen, pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder Darstellungen hochgeladen und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Weiter ist es verboten, Bilddateien hochzuladen, auf denen ausschließlich oder teilweise fremde Firmen, Marken oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt werden. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn das Unternehmen dazu berechtigt ist, es also Inhaber der Rechte an den entsprechenden Logos, Werbefotos und sonstigen Inhalten ist oder der Rechteinhaber ihm die Verwendung gestattet hat.
      4. Das Unternehmen und Particulate Solutions können eingestellte Logos, Werbefotos, Bilder und Dateien jederzeit löschen oder ersetzen.
      5. Particulate Solutions ist berechtigt, Spendenaktionen zu stoppen und Logos, Bilder oder Dateien auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch die Veröffentlichung auf der Plattform gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird.
    4. Sofern das Unternehmen gegen die Ziffern 2.3.1 – 2.3.3 verstößt, ist Particulate Solutions berechtigt, das Unternehmen temporär oder vollständig zu sperren oder von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
    5. Spenden
      1. Die Vergabe der Spendenbeträge erfolgt durch Codes, die das Unternehmen an Nutzer ausgibt und die für eine bestimmte Summe an SocialCoins stehen. Nutzer können diese SocialCoins durch Eingabe des Codes auf Socialfunders einlösen und danach Wünsche für die Verteilung an Projekte äußern.
      2. "Einlösen" von SocialCoins bedeutet die Eingabe des vom Unternehmen erhaltenen Codes durch den Nutzer auf Socialfunders. "Verteilung" von SocialCoins ist das Austeilen von SocialCoins auf ein oder unterschiedliche gemeinnützige Projekte durch die Äußerung des jeweiligen Wunsches durch den Nutzer.
      3. Kampagnen können zeitlich begrenzt durchgeführt werden, so dass nur innerhalb des festgelegten Zeitrahmens die ausgegebenen SocialCoins eingelöst und verteilt werden können. Eine solche zeitliche Begrenzung muss durch das Unternehmen vorab an den Nutzer mitgeteilt werden.
      4. Spendenkampagne
        1. Das Unternehmen legt vorab einen Betrag fest, den es Spenden möchte, so dass der Spendenbetrag damit bereits im Vorfeld der Kampagne feststeht. Den Betrag bestimmt es, indem es SocialCoins, wie in Ziffer 2.6 festgelegt, in entsprechender Höhe generiert. Diesen Betrag ist es dann verpflichtet, zu spenden, auch wenn die Nutzer nicht sämtliche SocialCoins verteilen. In diesem Fall kann das Unternehmen selbst durch Verteilung der nicht durch Nutzer verteilten SocialCoins Wünsche in Bezug auf die Verteilung des noch offenen Betrages äußern. Es kann beispielsweise wünschen, dass die Spenden in dem gleichen Verhältnis auf die Projekte verteilt werden, wie es sich die Nutzer mit den verteilten SocialCoins gewünscht haben.
        2. Das Unternehmen muss den festgelegten Spendenbetrag vor Beginn der Spendenaktion an den Socialfunders Spendenfonds bei der gemeinnützigen Haus des Stiftens gGmbH überweisen und gegenüber Particulate Solutions nachweisen, dass die Spende getätigt wurde. Zu diesem Zwecke wird Haus des Stiftens gGmbH an Particulate Solutions einen Nachweis der Zahlung übermitteln oder die Zahlung in sonstiger Weise bestätigen. Erst nach Eingang der Zahlung kann die Spendenaktion über Socialfunders abgewickelt werden und es werden die von dem Unternehmen generierten SocialCoins und entsprechenden Codes von Particulate Solutions freigeschaltet. Haus des Stiftens unterliegt keinen Weisungen durch Particulate Solutions oder dem Unternehmen zur weiteren Verwendung der gespendeten Beträge.
      5. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Nutzer ausreichend über die Spendenkampagne zu informieren und insbesondere wettbewerbsrechtliche Vorgaben zu beachten.
      6. Sofern Particulate Solutions aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen des Unternehmens in Anspruch genommen wird, ist Particulate Solutions verpflichtet, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und gegebenenfalls auch umgehend Kampagnen der Unternehmen von Socialfunders ohne Vorankündigung zu entfernen.
    6. SocialCoins
      Unternehmen vergeben SocialCoins an Nutzer, die die SocialCoins zur Äußerung von Wünschen über die Verteilung von Spenden nutzen können. Ein (1) SocialCoin entspricht einem Gegenwert von EUR 0,01.
  3. Rechte und Pflichten von Particulate Solutions

    Particulate Solutions stellt Socialfunders den Unternehmen zum Zwecke der Spendenpräsentation und Verteilung durch Nutzer zur Verfügung. Dafür stellt Particulate Solutions lediglich die technischen Möglichkeiten, insbesondere die Plattform und die Möglichkeit der Einrichtung von Unternehmensprofilen und Landingpages. Die jeweiligen Inhalte muss das Unternehmen selbst zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Dienstleistungen können gesondert beauftragt werden.

  4. Rechteinräumung

    Das Unternehmen räumt Particulate Solutions das nicht ausschließliche (einfache), räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht ein, das Logo, Marken, Werbefotos sowie sämtliche eingestellten Inhalte des Unternehmens [BA12] unentgeltlich auf der Plattform zu Zwecken dieses Vertrages zu nutzen. Das Unternehmen räumt Particulate Solutions weiter das Recht ein, Logos zu verändern und derart verändert zu nutzen, dass Particulate Solutions die Logos vergrößern, verkleinern und/oder Farblogos schwarz/weiß einfärben darf, um die Logos auf Socialfunders entsprechend anzeigen zu können. Particulate Solutions ist berechtigt das Unternehmen während der Nutzung der Plattform als Referenz-Kunden und in einem Zeitraum von bis zu 3 Jahren als ehemaligen Kunden der Firma Particulate Solutions zu nennen. Particulate Solutions wird Einwände des Unternehmens berücksichtigen.

  5. Vergütung

    Das Unternehmen ist verpflichtet, an Particulate Solutions eine Vergütung gemäß der aktuell gültigen Preisliste zu zahlen, die unter www.socialfunders.org/preise einsehbar ist.

    1. Das Unternehmen darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Das Unternehmen kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Particulate Solutions an Dritte abtreten.
  6. Verzug
    1. Während eines Zahlungsverzugs des Unternehmens ist Particulate Solutions berechtigt, den Zugang zu Socialfunders zu sperren. Das Unternehmen bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Die Sperrung wird erst wieder aufgehoben, wenn das Unternehmen die Zahlung nachholt.
    2. Kommt das Unternehmen für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung gemäß Ziffer 5 bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist Particulate Solutions berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und sofort einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe einer regulären Monatsgebühr zu verlangen.
    3. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger zu setzen, wenn Particulate Solutions einen höheren oder das Unternehmen einen geringeren Schaden nachweist.
    4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Particulate Solutions vorbehalten.
  7. Haftung
    1. Ansprüche des Unternehmens auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Unternehmens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Particulate Solutions, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieses Vertrages sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Unternehmen daher regelmäßig vertrauen darf.
    2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Particulate Solutions nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Unternehmens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    3. Eine Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    4. Particulate Solutions haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
    5. Die Einschränkungen von Ziffer 7.1 und 7.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Particulate Solutions, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    6. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
  8. Vertragsdauer, Kündigung, Beendigung des Vertrags
    1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    2. Der Vertrag kann von dem Unternehmen mit einer Frist von einem (1) Monat und von Particulate Solutions mit einer Frist von drei (3) Monaten jederzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Particulate Solutions zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen Nutzungsrechte von Particulate Solutions dadurch verletzt, dass er Socialfunders über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von Particulate Solutions hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
    3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  9. Ergänzende Bedingungen für den Shopbereich

    Neben der Plattform, die Unternehmen die Präsentation und Abwicklung von Unternehmensspendenaktionen über das Internet ermöglicht, betreibt Particulate Solutions außerdem einen Online-Shop, in dem Unternehmen verschiedene Medien zur Übermittlung von SocialCoins bzw. Spendencodes erwerben können. Das Produktportfolio umfasst sowohl Online- als auch Offline-Medien. Produkte können ausschließlich von Unternehmen erworben werden (nachfolgend "Kunde" genannt). Es handelt sich hierbei ausschließlich um individualisierte, nach speziellem Kundenwunsch hergestellte Produkte, die nicht vorgefertigt und auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Auf den Kauf dieser Produkte finden die Ziffern 9 - 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung (vergleiche auch Ziffer 1.3).
    Bestellungen im Online-Shop können nur in Verbindung mit der Nutzung der Plattform von Particulate Solutions getätigt werden. Insoweit gelten Ziffern 1-8 und 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    1. Vertragsschluss und -inhalt beim Einkauf im Socialfunders Shop
      1. Der Kunde kann aus dem Produktportfolio Produkte auswählen und diese im Rahmen der angebotenen Designs und Templates individualisieren, z. B. mit eigenen Logos oder Texten. Nach der Individualisierung können die Produkte über den Button „In den Warenkorb“ in einem virtuellen Warenkorb gesammelt bzw. gespeichert werden. Der Warenkorb kann jederzeit eingesehen und geändert werden.
      2. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag für den Kauf der Produkte ab, die sich zu diesem Zeitpunkt im Warenkorb befinden. Um diesen Antrag abzusenden müssen zuvor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und angenommen werden. Dies geschieht durch das Setzen eines Häkchens bei dem entsprechenden Feld. Particulate Solutions sendet dem Kunden daraufhin eine Bestellbestätigung per E-Mail zu. In der Bestellbestätigung ist die Bestellung mit den einzelnen Produkten nochmals aufgeführt. Die Bestellbestätigung stellt die Annahme des Antrages des Unternehmens durch Particulate Solutions dar. Erst hierdurch kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.
      3. Angaben auf der Webseite, auf Produktunterlagen oder anderen schriftlichen und elektronischen Unterlagen (z. B. im Bezug auf Papier, Farbe, Gewicht, Druckergebnis, Abmessung, Gestaltung oder anderer Merkmale), sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn die genaue Übereinstimmung ist Voraussetzung für die Verwendbarkeit für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Die Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben die Eigenschaften der Produkte, die aufgrund handelsüblicher Abweichungen, rechtlicher Vorschriften, Schwankungen im Materialeinkauf oder zwingender technischer Produktionsabläufe abweichen können. Sollen Papier, Farben, Gewichte, Maße oder sonstige Angaben als verbindlich gelten, müssen diese ausdrücklich gesondert schriftlich vereinbart werden.
    2. Produktverfügbarkeit und Lieferung
      Sind vom Kunden ausgewählte Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar, teilt Particulate Solutions dies dem Kunden unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen zum ursprünglichen Liefertermin, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Ist das Produkt dauerhaft nicht mehr lieferbar, kann Particulate Solutions vom Vertrag zurücktreten. Wurden bereits Zahlungen vom Kunden geleistet, werden diese unverzüglich zurückerstattet.
    3. Versand
      Der Versand der Produkte erfolgt per Postversand. Die Versandkosten werden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Die Höhe der Versandkosten ist abhängig vom Produkt, vom Bestellwert und von der Lieferadresse.
    4. Preise
      1. Die Lieferung der Waren erfolgt zu den am Tag der Bestellung gültigen im Shop angegebenen Preisen in Euro. Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Einzelpreisen der gewählten Produkte, dem Generierungs- bzw. Nutzungspreis für Spendencodes und den Versandkosten.
      2. Alle im Shop genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
    5. Gültigkeit der Spendencodes bei Produkten aus dem Shop
      Bei allen Produkten, die im Shop bestellt werden können, können Sie die Gültigkeit der Spendencodes individuell einstellen. Werden bis zum Ablauf der Gültigkeit nicht alle Spendencodes verteilt, kann das Unternehmen selbst durch Verteilung der nicht durch Nutzer verteilten SocialCoins Wünsche in Bezug auf die Verteilung des noch offenen Betrages äußern.
    6. Zahlung
      1. Die Zahlung erfolgt über Online-Bezahlverfahren oder – sofern angegeben – auf Rechnung. Particulate Solutions behält sich vor, die Auswahlmöglichkeiten der angebotenen Bezahlverfahren, abhängig von Bestellwert, der Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einzuschränken.
      2. Die Zahlung des Kaufpreises und der Versandkosten ist unmittelbar und ohne Abzug mit Bestellabschluss fällig.
    7. Eigentumsvorbehalt
      Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Particulate Solutions.
    8. Widerrufsrecht
      Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gem. 312 g Abs. 1 BGB ist nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die Waren nicht vorgefertigt sind, sondern nach den persönlichen Vorgaben des Kunden individualisiert und hergestellt werden.
    9. Mängelansprüche
      Bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Sollte die Ware einen Mangel aufweisen, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache (Nachlieferung) berechtigt. Particulate Solutions ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn Particulate Solutions stimmt diesen im Vorfeld des Vertragsschlusses ausdrücklich schriftlich zu.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.
    4. Particulate Solutions ist berechtigt, diese Bedingungen während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen. Particulate Solutions wird dem Unternehmen die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Zugleich wird Particulate Solutions dem Unternehmen eine angemessene, mindestens sechs Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Particulate Solutions wird das Unternehmen bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.

Stand: Oktober 2018